AGB auf unserem Hof bei Alpakaspaziergängen und Stallbesuchen

Grünsink Alpakas, Armin Hipp, Grünsink 1, 86928 Hofstetten.

§ 1 Vertragsgrundlagen

Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedienungen gelten für die Alpakaspaziergänge, für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags-, und Rechtsbeziehungen, auch zu ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§1.1 Vertragspartner

Vertragspartner ist auf der einen Seite Grünsink Alpakas als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.

§1.2 Vertragsverhältnis

Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und dach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zuganz zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen.Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenen Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung von Grünsink Alpakas, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluß des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson anhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Grünsink Alpakas, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

§ 2 Zutritt

§2.1 Zutrittsvoraussetzungen

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.

Kinder von 6-12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an einem Alpakaspaziergang teilnehmen. Ab 12 Jahren ist das führen eines Alpakas alleine möglich. Teilnahme unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

Grünsink Alpakas ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluß ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol-, oder Drogeneinfluß besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von dieser Person eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtung ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§2.3 Hunde

Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Bei Alpakaspaziergängen und Stallbesuchen sind Hunde nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit stören können.

§3 Sicherheit

Die Benutzung unsere Einrichtung sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während des Alpakaspaziergangs und Stallbesuches geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtung erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für Ihre Kinder.

§4 Füttern und Streicheln der Tiere

Das Füttern und ggf. Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen eines gebuchten Alpakaspaziergang und Stallbesuches gestattet. Den Tieren darf ausschließlich das von uns zur Verfügung gestellte Futter gefüttert werden.

§5 Alpakaspaziergänge

Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Spaziergang hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Spaziergänge bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall, Glatteis oder starker Hitze kurzfristig abzusagen. Wir werden dann einen Ersatztermin anbieten.

Wird ein Spaziergang von seiten des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird der angefangen Spaziergang dennoch berechnet. Grünsink Alpakas behält sich auch bei den Alpakaspaziergängen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluß von Personen auch während des Spaziergangs vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unsere Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefähren, von dem Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.

Bei uns findet generell jeder gebuchte Termin statt, auch bei schlechtem Wetter (Ausnahmen siehe oben)!

Bei Buchung eines Alpakaspaziergang muß eine Anzahlung von 40 € erfolgen, erst dann ist der Termin für den Gast fest gebucht.

Wird ein Spaziergang von Seiten des Gastes bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin nicht abgesagt oder bei Nichterscheinen zum Termin, behalten wir 100% der Anzahlung ein.

Bei nicht pünktlichen Erscheinen zum vereinbarten Termin behalten wir uns vor den Spaziergang zu kürzen oder ggf. zu stornieren.

§6 Stallbesuche

Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es bei den Stallbesuchen, insbesondere beim Aufenthalt im Bereich der Tiere zu Gefahrensituationen, wie z.B. Treten, Schubsen etc., von Seiten der Tiere kommen kann. Sofern sich die Besucher nicht an die von uns vorgeschriebenen Regeln gegenüber den Tieren halten.

Wird ein Stallbesuch von Seiten des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird der Stallbesuch dennoch berechnet. Grünsink Alpakas behält sich auch bei den Stallbesuchen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluß von Personen während des Stallbesuches vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach Ihre Eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, von dem Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.

Bei Buchung eines Stallbesuches muß eine Anzahlung von 40€ erfolgen, erst dann ist der Termin für den Gast fest gebucht.

Wird ein Stallbesuch von Seiten des Gastes bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin nicht abgesagt oder bei Nichterscheinen zum Termin, behalten wir 100% der Anzahlung ein.

Bei nicht pünklichem Erscheinen zum vereinbartem Termin, behalten wir uns vor, den Stallbesuch zu kürzen oder ggf. zu stornieren.

§7 Verlust von Gegenständen

Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.

§8 Schadenmeldung

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen von Grünsink Alpakas anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dassa aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§9 Fotografien und Filmen

Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

§10 Gutscheine

Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluß des Jahres, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

§11 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bei Grünsink Alpakas vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Grünsink Alpakas. Sollten einzelen Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragsprlicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet.

DieTeilnahme an unseren Alpakaspaziergängen und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer AGB auch ohne gesonderte Einwilligung!